Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma pro.work GmbH, Viktualienmarkt 8, 80331 München, Deutschland, im Folgenden WorkRepublic genannt.

1. Geltung / Leistungsumfang

WorkRepublic räumt dem Kunden das Recht ein, Arbeitsplätze innerhalb des von WorkRepublic betriebenen Business-Centers zu nutzen sowie Serviceleistungen von WorkRepublic in Anspruch zu nehmen. Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.
WorkRepublic leistet vertragsgemäß und innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten, sowie innerhalb des Vereinbarungsumfangs. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.

2. Reservierung / Sicherheitsleistung / Wartelisteneintrag

Der Kunde hat die Möglichkeit im Onlinereservierungssystem von WorkRepublic eine Reservierung der Arbeitsplätze sowie Serviceleistungen für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum vorzunehmen.
Die Reservierung ist für beide Seiten verbindlich. Für die Reservierung ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist abhängig vom Typ der reservierten Serviceleistung und von der im Moment der Vornahme der Reservierung gültigen Preisliste. Kommt es anschließend zum Vertragsschluss, so wird die Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer mit dem Endpreis verrechnet.
Der Kunde hat die Möglichkeit seine Reservierung vor Vertragsabschluss zu stornieren. Eine Stornierung der Reservierung ist seitens des Kunden mit einer Stornogebühr i.H.v. 50% der Sicherheitsleistung inkl. Mehrwertsteuer verbunden, die Sicherheitsleistung wird dem Kunden abzüglich der Stornogebühr zurückerstattet.
Ist der gewünschte Termin vollständig ausgebucht, so hat der Kunde die Möglichkeit sich in die Warteliste von WorkRepublic eintragen zu lassen. Im Fall einer Absage eines anderen Kunden wird der Kunde auf der Warteliste durch WorkRepublic kontaktiert. Der Wartelisteneintrag ist unverbindlich.

3. Vertragsabschluss / Sicherheitsleistung/ Zahlung, Nichtzahlung des Entgeltes / Pfandrecht

Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterschrift des Vertragsformulars zustande.
Der Kunde zahlt eine Sicherheitsleistung von 1 Bruttoservicevergütung. Die Sicherheitsleistung ist bis zum Beginn des Büroservicevertrages fällig. Ein Anspruch auf Serviceleistungen bzw. Einzug in die Büroräume entsteht erst nach dem Zahlungseingang. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von WorkRepublic gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die Servicevergütung ist vor der ersten Nutzung der Arbeitsplätze und vor Inanspruchnahme der Serviceleistungen in voller Höhe zu zahlen, danach (im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung gem. §7) monatlich bis zum Monatsersten im Voraus und ohne Abzüge. Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Anlage festgelegt.
Die Servicevergütung ist unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zahlungseingang an. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von WorkRepublic nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Im Fall einer Rückbelastung (Mangeldeckung, Widerspruch, etc.) der eingezogenen Entgelte wird ein Pauschalbetrag von € 36,00 zzgl. Bankgebühren berechnet.
WorkRepublic berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzögerungen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10 pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt. Anfallende Kosten des Mahnverfahrens sowie für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens trägt der Kunde. Darüber hinaus wird WorkRepublic von ihrem Pfandrecht an pfändbaren Gegenständen in den Büroräumen Gebrauch machen.

4. Rechte und Pflichten / Renovierungsgebühr

WorkRepublic verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit in jeder Hinsicht. Informationen werden nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weitergegeben.
WorkRepublic ist nicht verpflichtet Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc. anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten für WorkRepublic ergeben.
Nimmt WorkRepublic dennoch Einschreiben, Bestellungen, Briefe, Päckchen, Postsendungen oder Ähnliches für den Kunden an und holt der Kunde diese nicht oder nicht rechtzeitig ab, so behält WorkRepublic sich das Recht vor diese nach 4-monatiger Aufbewahrung zu entsorgen.
Der Kunde verpflichtet sich alle die ihm von WorkRepublic zur Nutzung/Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Schlüssel und Geräte pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung, abzuschließen sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und WorkRepublic auf Verlangen nachzuweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von WorkRepublic, zu denen er WorkRepublic beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.
Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikations- sowie Interneteinrichtungen von WorkRepublic dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden. WorkRepublic ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr in Namen und im Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme von WorkRepublic in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht sind der Kunde sowie deren Personal und Mitarbeiter zu vollem Schadensersatz verpflichtet.
Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die ein Gewicht über 5 kg, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben, dürfen nicht an die Adresse von WorkRepublic geliefert werden. WorkRepublic ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.
WorkRepublic ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche WorkRepublic im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, oder welche WorkRepublic aufgrund des Servicevertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat WorkRepublic von jeder Inanspruchnahme freizustellen.
Spätestens am Tag der Beendigung der Vertragslaufzeit übergibt der Kunde die Büroräume in demselben Zustand wie bei der Übernahme. Bei Vertragsende hat der Kunde die Arbeitsplätze am letzten Vertragstag zu verlassen. Sind nach Verlassen der Arbeitsplätze durch den Kunden Arbeiten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes notwendig, die über eine Grundreinigung hinausgehen, so werden diese ausschließlich durch WorkRepublic-Fachfirmen durchgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, wenn deren Notwendigkeit auf das Verhalten des Kunden oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.
Beim Auszug des Kunden, oder wenn der Kunde auf seinen Wunsch hin andere Arbeitsplätze innerhalb des Business-Centers nutzt, wird eine Gebühr für Renovierung zur Begleichung von anfallenden Kosten für die Reinigung und Überprüfung sowie zur Versetzung der Arbeitsplätze in den ordentlichen Zustand berechnet. Die Gebühr beträgt 20 Euro pro Quadratmeter. Bei Kunden, die einen Dedicated Desk nutzen, gilt ein Arbeitsplatz als 8 Quadratmeter. WorkRepublic behält sich das Recht vor, zusätzliche angemessene Gebühren für Reparaturen, die über die übliche Abnutzung hinausgehend erforderlich sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden ist nach Vertragsende die Nutzung der Geschäftsadresse und ihrer Bestandteile untersagt. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, ist er in Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung solange zum Schadensersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme endet.
Der Kunde verpflichtet sich, keine WorkRepublic-Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit und sechs Monate nach Vertragsende abzuwerben. Andernfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an WorkRepublic in Höhe des dreifachen Brutto-Monatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters.

5. Benutzung der Arbeitsplätze / bauliche Änderungen durch den Kunden / Werbemaßnahmen

Die Arbeitsplätze dürfen nur als Büroplätze bzw. Büroräume und nur zu gewerblichen Zwecken benutzt werden. Die Unterviermietung bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von WorkRepublic erfolgen. Das Halten von Haustieren in den Büroräumen ist untersagt. Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch, hier ausdrücklich Zigaretten- und Zigarrengeruch. Bricht der Kunde das Rauchverbot, so hat er in jedem Fall eine Strafe i.H.v. € 99,00 an WorkRepublic zu zahlen. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rauchen entstehen, insbesondere zahlt er die Feuerwehreinsatzgebühr. Der Kunde erhält pro Arbeitsplatz einen Büroschlüssel sowie eine Zutrittskarte/Chip; zusätzliche Schlüssel/Karten/Chips laut Preisliste. Bei Verlust eines Schließmittels ist ein Erstattungsbetrag in Höhe von € 69,00 je verlorenes Schließmittel zu zahlen.
Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. ohne schriftliche Einwilligung der WorkRepublic vornehmen. Des Weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliches, sowie keine Vervielfältigungsgeräte in den Büroräumen anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Mietobjektes und des Gesamtobjektes oder Energiesparmaßnahmen dürfen vom Eigentümer vorgenommen werden. Der WorkRepublic-Kunde wird aus den sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen (Baulärm, Bauschmutz) keine Rechte wie Schadensersatzansprüche oder Minderungen der Servicevergütung geltend machen.
Namens- und Werbeschilder bzw. Plakate oder sonstige Werbemittel dürfen ausschließlich an den hierzu von WorkRepublic vorgesehenen Flächen angebracht werden.

6. Organisatorisches

WorkRepublic und/oder ein Beauftragter können die Arbeitsplätze zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, so darf WorkRepublic und/oder ein Beauftragter die Arbeitsplätze zusammen mit Interessenten während der Geschäftszeit betreten, wenn WorkRepublic das Betreten rechtzeitig ankündigt. Bei Ausfällen eines Managers/Empfangskraft bemüht sich WorkRepublic schnellstmöglich um eine Vertretung. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass die Bereitstellung einer Vertretungskraft kurzfristig nicht möglich ist. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche gegen WorkRepublic ableiten.

7. Vertragsdauer, automatische Vertragsverlängerung, Nicht-Gültigkeit der Rabatte bei Vertragsverlängerung / Kündigungen / Verlassen des Business-Centers durch Kunden / Stornierungsbedingungen

Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Die Dedicated-Office (private Büro) -Verträge haben eine Laufzeit von 60 Kalendertagen und sind mit einer Frist von 60 Kalendertagen zum Monatsende kündbar. Alle weiteren Verträge haben eine Laufzeit von 30 Kalendertagen und sind mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende kündbar. Befristete Verträge können während der Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch um die gleiche Laufzeit und zu den dann gültigen Tarifen.
Wurde beim Abschluss des Vertrages dem Kunden ein Rabatt gewährt, so gilt dieser nicht mehr für die Vertragsverlängerung. Das Entgelt für die Zeit ab der Vertragsverlängerung wird nach aktuellen Tarifen ohne Berücksichtigung von jeglichen Rabatten berechnet.
Sollte der Kunde die Arbeitsplätze nach Vertragsende, bei Kündigung oder bei fristloser Kündigung nicht termingerecht verlassen oder nicht in den Zustand vor der ersten Nutzung zurückversetzen, so verpflichtet er sich an WorkRepublic für jeden angefangenen Kalendertag eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird ermittelt, indem zuerst der Tagessatz des Vertragstarifs errechnet wird. Von diesem Tagessatz sind als Nutzungsausfallentschädigung 200% je angefangenen Kalendertag zu leisten. Eine weitergehende Schadensersatzforderung seitens WorkRepublic bleibt hiervon unberührt.
Verträge können von WorkRepublic aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gründe für eine fristlose Kündigung: Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, vertragswidriger Gebrauch der Büroräume, unbefugte Überlassung von Räumen und Einrichtungen an Dritte, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Massen abgelehnt wird.
Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Kündigung den Arbeitsplatz zu verlassen, die dem Kunden gehörenden Gegenstände hat der Kunde dabei mitzunehmen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht nach 3 Werktagen oder verweigert diese ausdrücklich schon früher, so ist WorkRepublic berechtigt den Arbeitsplatz anderweitig zu nutzen und diese Nutzung mit sämtlichen verfügbaren Mitteln entsprechend vorzubereiten. Die ggf. dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. WorkRepublic berechnet für eine fristlose Kündigung eine Gebühr von € 55 und ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Business-Center und den Büros zu untersagen. Ein Betreten zum Mitnehmen der dem Kunden gehörenden Gegenstände ist erlaubt. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
Im Falle der fristlosen Kündigung durch WorkRepublic werden bei Büroserviceverträgen mit Befristung oder Mindestlaufzeit die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monatsgebühren für Schadenersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.
Tagesbuchungen, wie Tagescoworker, Meetingräume
oder private Büroräume sind bis 24 Stunden vor
Buchungsbeginn kostenfrei stornierbar. Danach wird
eine Ausfallpauschale von 100% berechnet.

8. Aufrechnung / Minderung

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.
Ein Minderungsrecht der Servicevergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Nutzung des Internetzugangs über WLAN durch den Kunden/Gefahren der WLAN-Nutzung/Haftungsbeschränkung/ Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

WorkRepublic unterhält in seinem Objekt einen Internetzugang über WLAN. WorkRepublic gestattet dem Kunden für die gesamte Mietdauer eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
WorkRepublic gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. WorkRepublic ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit WorkRepublic deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. WorkRepublic behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. WorkRepublic hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. WorkRepublic weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen Medien des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt WorkRepublic keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von WorkRepublic und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Der Kunde wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt WorkRepublic von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er WorkRepublic auf diesen Umstand hin.
Die Nutzung von Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art ist dem Kunden nicht gestattet.

10. Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind WorkRepublic gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie im Falle der Ablehnung durch WorkRepublic oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.
WorkRepublic haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens WorkRepublic erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von € 25.000 begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Ausschluss oder die Einschränkung von Ansprüchen gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der WorkRepublic oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herrühren. WorkRepublic haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet WorkRepublic nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die WorkRepublic keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet WorkRepublic nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.
Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume einbringt, können nach geltendem Versicherungsrecht nicht durch WorkRepublic versichert werden. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.
Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er WorkRepublic ersatzpflichtig machen will, WorkRepublic unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

11. Änderungen der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes

Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen oder in anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtigen Zusammenhängen, hat der Kunde WorkRepublic unverzüglich anzuzeigen.
Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Es ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen, nach der die Kapitalgesellschaft dem bestehenden Vertrag auf Kundenseite beitritt.
Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es, wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger, einer vorherigen Vereinbarung mit WorkRepublic. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt WorkRepublic die persönliche Haftung des Kunden bestehen.

12. Preisvorbehalt

Ändern sich Mieten, Nebenkosten, Gehälter und sonstige Kosten, so ist WorkRepublic berechtigt, eine an die Teuerungsrate angepasste, angemessene Preisänderung der Zusatzleistungen vorzunehmen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss.

13. Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn WorkRepublic diese schriftlich bestätigt hat. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die bei verständiger Würdigung des Vertrages dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie für die Frage des Bestehens dieses Vertrages ist der Geschäftssitz von WorkRepublic. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die deutschsprachige Version des Vertrages.